Ein Ja zur OGM

EIN JA ZUR ORTSGEMEINDE

In den vergangenen Jahren mussten die Ortsgemeinden ihre Daseinsberechtigung immer wieder neu unter Beweis stellen. In den 70er Jahren, im Vorfeld des Erlasses des Gemeindegesetzes von 1979, wurde der Ruf laut, die Ortsgemeinden abzuschaffen. Das veranlasste die Regierung, eine Studienkommission über die Stellung der Ortsgemeinden einzusetzen. Die Kommission kam in ihrem Bericht vom Juli 1976 zum Schluss, dass rund die Hälfte der Ortsgemeinden von grosser oder grösserer Bedeutung seien. Ferner hielt der Bericht fest, dass die Ortsgemeinden, die über Vermögen verfügen, bereit seien, im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit öffentliche Aufgaben zu erfüllen. Gerade auch kleinere Ortsgemeinden mit relativ geringem Vermögen erbrächten ansehnliche Leistungen. Kritisch äusserste sich die Kommission in Bezug auf den Bürgernutzen in Form von Barnutzen. Hier sah sie eine ungerechtfertigte Privilegierung der Ortsbürgerinnen und Ortsbürger, die überdies in vielen Fällen mit einer restriktiven Einbürgerungspraxis einhergehe.

Regierung und Grosser Rat liessen die Ortsgemeinden mit Erlass des Gemeindegesetzes bestehen. Hingegen untersagte das Gesetz die Ausrichtung von Barnutzen und liess den Bürgernutzen in Gestalt eines Naturalnutzens in beschränktem Umfang unter der Voraussetzung zu, dass dieser zugleich der Forderung der Land-, Alp- oder Forstwirtschaft dient. Diese Regelung sicherte – zusammen mit der Vorschrift, dass die Ortsgemeinden Leistungen für gemeinnützige, kulturelle und andere öffentliche Zwecke erbringen müssen – den Bestand der Ortsgemeinden.

Im Hinblick auf die neue Kantonsverfassung, die im Jahr 2003 in Vollzug treten soll, hat sich die Regierung unter Hinweis auf die Untersuchung im Jahr 1976 dahingehend geäussert, dass die Existenz einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft nicht mehr gerechtfertigt sei, wenn sie keine öffentlichen Aufgaben erfüllt. Eine ausschliesslich auf die Erteilung des Bürgerrechts bezogene Tätigkeit der Ortsgemeinden soll deshalb für ihren weiteren Bestand nicht mehr genügen. Vielmehr sollen zusätzliche öffentliche Aufgaben, zum Beispiel im kulturellen, sozialen oder wirtschaftlichen Bereich, die Existenz einer Ortsgemeinde legitimieren.

Damit dokumentiert die Regierung, dass sie an der Institution der Ortsgemeinden festhalten möchte; allerdings sollen die einzelnen Ortsgemeinden nur dann Bestand haben, wenn sie sich öffentlicher Aufgaben im erwähnten Sinn annehmen. Mit dieser Haltung bekundet die Regierung ein Ja zur Gemeindevielfalt im Kanton St. Gallen – ein Ja, das indessen einen wirtschaftlichen und wirksamen Mitteleinsatz für öffentliche Aufgaben voraussetzt. Diesem Grundsatz sollen auch die Ortsgemeinden verpflichtet sein; ein Votum, dessen Bedingungen die Ortsgemeinde Montlingen wahrlich seit Jahrzehnten immer wieder und gerne nachlebt.

nach oben

Did you already check out the brand new version of Inovado? It’s definitely worth a look themeforest.net/item