Bürgernutzen und Genossengut
Noch vor wenigen Jahrzehnten lebte ein grosser Teil der Montlinger Bevölkerung vom sog. „Genossengut“. Die Meisten besassen wenig bis keinen Grundbesitz – darum waren die Familien auf das Pachtland der Ortsgemeinde angewiesen. Für viele Kleinbauern war so eine bescheidene Existenz möglich.
Viele Jahre gehörte die Vergabe der Genossengutsteile zum Haupttraktandum der Versammlungen. An die Stelle des Genossengutes trat später der „Bürgernutzen“ (die Auszahlung eines bestimmten Geldbetrages). An 1979 liess das neue Gemeindegesetz keine Barauszahlungen mehr zu – die Ortsgemeinde hatte für die ganze Öffentlichkeit (nicht mehr nur die Ortsbürger) Leistungen zu erbringen.
Wir haben Armenhäuser zur Genüge!
Das „Armenwesen“ gehörte seit je her zum Aufgabenbereich einer jeden Ortsgemeinde und funktionierte nach dem sog. „Heimatsprinzip“. D.h. jede Ortsgemeinde hatte für ihre Bürger „in armen Tagen“ zu sorgen. Dabei spielte es keine Rolle, ob diese inner- oder ausserhalb des Gemeindegebietes wohnten.
In den Jahren um 1830 liefen seitens des Gemeinderates Oberriet immer wieder Bestrebungen zur Schaffung eines „Armenhauses“. Die Bürger der Politischen Gemeinde Oberriet fassten am 1. Sept. 1839 den entsprechenden Beschluss. Die Montlinger Bürger jedoch hatten viele Jahre grosse Mühe mit diesem Beschluss.
Einige Jahrzehnte später wurde das Armenwesen gänzlich eine Aufgabe der politischen Gemeinden. Die Ortsgemeinden hatten aber hierzu eine einmalige Ausgleichszahlung zu leisten – für Montlingen ergaben sich Fr. 14‘400.00.
Die Rheinmühle
Um 1800 waren auf dem Rhein zwischen Vaduz und Rheineck 16 schwimmende Mühlen eingerichtet. Auch die Ortsgemeinde Montlingen betrieb eine solche Mühle. Eine Rheinmühle bestand aus 2 verankerten Schiffen, das grössere „Hausschiff“ (mit Mahlwerk und beheizter Stube für den Müller) und das kleinere „Wellschiff“ (mit der eichenen Welle des Wasserrades). Zwischen beiden Booten drehte sich das Wasserrad. Gelegentlich riss das Hochwasser die Mühle aus ihrer Verankerung und liess sie rheinabwärts treiben, treibende Baumstämme und Eisschollen beschädigten das Wasserrad und gar oft war das Mehl nass.
Der widrigen Umstände wegen verschwanden die Rheinmühlen mehr und mehr. Jene der Ortsgemeinde Montlingen war am längsten in Betrieb und wurde 1861 ebenfalls ausser betrieb genommen.
Wuhrbeschwerden und Fährbetrieb
Bei der Hofteilung um 1793 wurden auch die Pflichten am Unterhalt der Rheinwuhre vergeben, so auch an die Ortsgemeinde Montlingen. Zu jener Zeit bestanden die Rheinwuhre aus Holz aus den Rheinauen. Der unbändige Rhein beschädigte die Wuhre sehr oft, was zur Folge hatte, dass die Rheinauen bald abgeholzt waren. Dies hatte zur Folge, dass das Holz teuer aus den umliegenden Wäldern angeschafft werden musste. Montlingen hatte an die Unterhaltspflicht 1500 Klafter beizusteuern (im Vergleich: Oberriet und Eichenwies jeweils deren 660, der Allgemeine Hof deren 1340 und Kriessern deren 500). Erst mit der Gründung der IRR (Internationale Rheinregulierung) vor etwas über 125 Jahren fiel dies Unterhaltspflicht weg.
Seit der Gründung des Kantons St. Gallen im 1803 war der Betrieb der Rheinfähren Sache des Kantons. Dieser verpachtete das Unternehmen gegen entsprechende Gebühr an tüchtige Fährleute. Die Fähre in Montlingen war mit verschiedenen Booten für den Transport von Personen, Vieh und Wagen zum benachbarten Koblach bestens eingerichtet. Der Fährbetrieb wurde erst mit dem Bau der hölzernen Brücke im Jahre 1875 eingestellt.
Der Bannwart
Die Bürger der Ortsgemeinde Montlingen wählten bis ca. Anfang des 19. Jahrhunderts jährlich an der Genossenversammlung einen Bannwart. Die Anstellung war immer auf ein Jahr befristet. Der Bannwart war zuständig für den Unterhalt und Kontrolle sowie die Anbringung der Trattzäune der Gemeindewaldungen. Er überwachte die von der Verwaltung an die Bürger zugesicherten „Holzteile“. Dem Bannwart wurden alle übrigen Verpflichtungen des Gemeinwerkes erlassen. Lediglich die Beteiligung an den Arbeiten beim Rheinwuhr verblieb ihm.